Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung beschreibt viele Anforderungen für Unternehmen zur Einhaltung des Dateschutzgesetzes wie zum Beispiel:

  • Erfassung
  • Aufbewahrung
  • Nutzung persönlicher Informationen

Datenschutz ist schon sehr komplex, vor allem müssen persönliche Daten erkannt und geschütz werden, dabei müssen auch Transparenzanforderungen eingehalten werden. Werden Persönliche Daten verletzt, muss das sofort gemeldet werden. Bei so einem komplexen Thema, können nur geschultes Personal die Verantwortung übernehmen.  Sind Firmen nicht in der Lage mit eigenen Mitarbeitern die Einhaltung zu gewährleisten.  Müssen Firmen einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Auch die DSGVO bereits seit längerem in Kraft getreten und die Frist am 25. Mai 2018 abgelaufen ist, tun viele Unternehmen sich noch mit der Umsetzung schwer.  Abmahner werden nicht viel länger auf sich warten lassen, obwohl eine Abmahnwelle bislang ausgeblieben ist, kann das sich schnell ändern.

Was die Schulung von Mitarbeitern angeht, gibt inzwischen eine ganze Reihe von Anbietern, die zum Beispiel Online Datenschutzschulungen anbieten.

Häufig kommt die Frage auf: „Was sind personenbezogene Daten?“

Personnebezogene Daten sind Daten, die über die Rasse, ethnishe Herkunft, Meining über Politik, ob man eine bestimmte religiöse Gruppe angehört aussagten. Dazu gehören auch noch Information über die sexuelle Orientierung oder Gesundheitszustand eines Nutzers. Firma AGIDAT aus Berlin

Was passiert, wenn ein Unternehmen gegen die DSGVO verstößt?

Die Strafen bei Nicht-Einhaltung der DSGVO sind schwer, sie schwanken zwischen vier Prozent des Jahresumsatzes und 2o Millionen Euro. Eindeutig abschreckend für ein Unternehmen.

 

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