Betriebsprüfungen in Unternehmen

Im Heft der Zeitschrift Anwalt im Sozialrecht wird das Thema Sozialrecht in Unternehmen – Betriebsprüfung besprochen. Die Richterin Dr. Anne Körner betrachtet in dem Artikel die Bedeutung und die Risiken der sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen. Dabei handelt es sich um Verfahren, die nach Streitwerten abgerechnet werden. Dabei sind Streitwerte von mehreren Hunderttausend Euro keine Seltenheit.

Umso wichtiger ist es daher, dass die Verfahren von Rechtsanwälten geführt werden, die sowohl das materielle Sozialversicherungsrecht als auch das Prozessrecht nach dem Sozialgerichtsgesetz beherrschen. Leider ist dies in der Praxis nicht der Fall. Diese Verfahren werden überwiegend von Fachanwälten für Steuerrecht geführt.

Nach Meinung der Richterin des Bayerischen Landessozialgerichtes sind jedoch Fachanwälte für Sozialrecht mit ihrem sozialrechtlichen Spezialwissen besser qualifiziert.

Was Arbeitnehmer bei einer Kündigung beachten sollten

Stündlich werden Kündigungen in Deutschland ausgesprochen. Für Arbeitnehmer, die Kündigungen erhalten, gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen, damit eine Kündigung nicht rechtswirksam werden soll. Konsultieren Sie Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin hier.

Was ist das wichtigste, was ich beachten muss? Das wichtigste was der Arbeitnehmer in der Situation ebenfalls wissen muss, ist dass er innerhalb von 3 Wochen, wenn er die Kündigung bekommen hat, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben muss.

Vorausgesetzt natürlich er will sich gegen die Kündigung wehren. Tut der Arbeitnehmer das nicht, dann ist selbst eine Kündigung, egal wie sittenwidrig sie ist grundsätzlich wirksam und nur in ganz ganz wenigen Fälle unwirksam. Ihr Anwalt aus Berlin für Arbeitsrecht

Die Frist

Es geht einmal auch um die Frist. Wann wird die Kündigung also wirksam?Will der Arbeitgeber also zum 31. Dezember kündigen, muss die Kündigung dem Arbeitnehmer spätestens zum Ende des Vormonats, also spätestens am 30. November zugehen. Geht die Kündigung erst am 1. Dezember zu, wird die Kündigung erst zum 31.Januar wirksam

Wann kommt es zur Kündigung durch den Arbeitgeber?

Betriebsbedingte Kündigung

  • Bleiben die Aufträge aus oder werden Abteilungen oder Filialen geschlossen, kann aus betrieblichen Gründen gekündigt werden
  • Personenbedingte Kündigung
  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Kündigungsschutzgesetz

Fristgerechte Kündigung.

Die fristgerechte Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmers ausgesprochen werden. Die fristgerechte Kündigung sollte auf alle Fälle die Adressen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers enthalten, der Kündigungswunsch und der Austrittstermin und die Unterschrift sollte die Kündigung enthalten.

Vorausgesetzt natürlich er will sich gegen die Kündigung wehren. Tut der Arbeitnehmer das nicht, dann ist selbst eine Kündigung egal wie sittenwidrig sie ist grundsätzlich wirksam und nur in ganz ganz wenigen Fälle unwirksam.

Es geht einmal auch um die Frist. Wann wird die Kündigung also wirksam?

Will der Arbeitgeber also zum 31. Dezember kündigen, muss die Kündigung dem Arbeitnehmer spätestens zum Ende des Vormonats, also spätestens am 30. November zugehen. Geht die Kündigung erst am 1. Dezember zu, wird die Kündigung erst zum 31.Januar wirksam

Wann kommt es zur Kündigung durch den Arbeitgeber?

  • Betriebsbedingte Kündigung. Bleiben die Aufträge aus oder werden
  • Abteilungen oder Filialen geschlossen, kann aus betrieblichen Gründen gekündigt werden.
  • Personenbedingte Kündigung
  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Kündigungsschutzgesetz

Fristgerechte Kündigung.

Die fristgerechte Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmers ausgesprochen werden. Die fristgerechte Kündigung sollte auf alle Fälle die Adressen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers enthalten, der Kündigungswunsch und der Austrittstermin und die Unterschrift sollte die Kündigung enthalten. hier mehr erfahren